03.10.2023
Die Themen: Der Rücktritt von Christoph Layer (glp) aus dem Einwohnerrat, der Quartierplan Angensteinerplatz, die Anpassung der Fasnachtsverordnung, Trottoirüberfahrten als neue Verkehrsführung und die Kanalisationserneuerung im Finkenhüttenwägli.
Per 30. September 2023 trat Christoph Layer (glp) aus dem Einwohnerrat zurück. Für ihn rückte nun Markus Christen (glp) per 1. Oktober 2023 nach. Der Gemeinderat dankt Herrn Layer für sein langjähriges Engagement und heisst Herrn Christen herzlich willkommen.
Der Regierungsrat hat am 5. September 2023 den Quartierplan «Angensteinerplatz» genehmigt. Dieser ist nun rechtskräftig.
Am 12. September 2023 hat der Gemeinderat Anpassungen in der Fasnachtsverordnung genehmigt. Dies wurde insofern notwendig, da aus Sicherheitsgründen neu auch am Freitagabend (bis Samstag ca. 05 Uhr) die Hauptstrasse für den Verkehr gesperrt wird.
An den Kreuzungen Stockackerstrasse/Mausackerweg und Fleischbachstrasse/Oerinstrasse sind neu so genannte Trottoirüberfahrten zu finden. Eine Trottoirüberfahrt ist ein Trottoir, das ohne Unterbruch über eine einmündende Strasse führt. Das heisst, dass kein Trottoirende mit Absatz zu finden ist und die Strasse bodeneben überquert werden kann. Solche Überfahrten sind ein Vorteil für Personen mit Fahr- und Gehhilfen, da diese keinen Absatz überwinden müssen. Bei Trottoirüberfahrten gilt: Wer zu Fuss oder mit einer Fahr- resp. Gehhilfe unterwegs ist, hat Vortritt und der Rechtsvortritt ist aufgehoben.
Im Auftrag der Gemeinde Reinach erneuert die Kury Bau AG ab Montag, 9.10.2023 bis ca. Mitte November die Kanalisation im Finkenhüttenwägli. Während dieser Bauarbeiten muss das Finkenhüttenwägli für den Fussgängerverkehr komplett gesperrt werden. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und um das nötige Verständnis für die bevorstehenden Arbeiten. Die Bauunternehmung und die Bauleitung stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Bauleitung: Herr Marco Baumann, Gruner AG, 061 406 13 13
Bauführung: Herr Elvis Rastoder, Kury AG, 061 711 10 87
Gemeinde Reinach: Herr Gregor Schaffter, Abt. Infrastruktur Tiefbau, 061 511 63 44
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde, auf www.reinach-bl.ch sowie auf der App der Gemeinde als Push-Abo.
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell auf www.reinach-bl.ch.
060/23
Gesuchstellerin - Ruckstuhl Felicitas, Brunngasse 57, 4153 Reinach
Projekt - Einbau 2 Abgasanlagen für Cheminéeöfen
Parzelle 1037, Brunngasse 67
Projektverfasser - Everest Wohnbau GmbH, Am Kägenrain 1-3, 4153 Reinach
Einsprachen gegen dieses Baugesuch, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 06.10.2023 bis 16.10.2023 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online unter diesem Link einsehbar.
Wir bitten Sie zu beachten, dass das Bauinspektorat Reinach die Baugesuche noch nicht geprüft hat. Infolgedessen können wir während der Auflage/-Einsprachefrist nur allgemeine Fragen zum Zonen- und Baurecht, jedoch keine projektspezifischen Fragen beantworten.
Aktuelle Öffnungszeiten Stadtbüro
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Fr 8-14 Uhr durchgehend
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