12.09.2023
Das Buechloch geht in die nächste Runde. Der Gemeinderat hat das Bebauungskonzept für eine Quartierplanung im vereinfachten Verfahren freigegeben. Die Erkenntnisse aus dem Naturinventar müssen in den neuen Quartierplan einfliessen.
Das Buechloch ist seit 1951 Bauland. Zwei ordentliche Quartierplanverfahren haben an der Urne keine Mehrheit gefunden. Inzwischen wurden die Bebauungspläne erneut überarbeitet, so dass ein vereinfachtes Quartierplanverfahren möglich ist. Im vereinfachten Verfahren beschliesst gemäss dem Zonenplanreglement der Gemeinde der Gemeinderat den Quartierplan abschliessend. Eine Beratung im Einwohnerrat, ein Referendum oder gar eine erneute Abstimmung sind so nicht möglich. Es gibt aber weiterhin eine öffentliche Mitwirkung, in der die Bevölkerung ihre Anliegen einbringen kann. Zudem können die Anwohnenden während der öffentlichen Planauflage nach dem Entscheid des Gemeinderats berechtigte Einwände gegen den Quartierplan vorbringen. Die Möglichkeit eines vereinfachten Quartierplanverfahrens im «Buechloch» hat der Einwohnerrat 2014 in das Zonenplanreglement eingebaut. Dort ist rechtsgültig festgelegt, wieviel und wie hoch im Areal gebaut werden darf, wenn das vereinfachte Verfahren angewendet wird.
Das Bauprojekt sieht weiterhin fünf ovale Bauten vor, die neu aber nur dreigeschossig sind. Ihr Pultdach folgt der Hangneigung. Die Fassaden werden mit Holzlamellen strukturiert, die Häuser passen sich dank erdfarbenen Materialien bestens in die Umgebung ein. Das Areal wird über eine Rampe im vorderen Bereich des Areals erschlossen. Es wird eine Einstellhalle geben, die alle Gebäude verbindet. Das Aussenraumkonzept entspricht den Vorgaben aus dem Naturinventar.
Das Baugebiet «Buechloch» liegt am Siedlungsrand zum Bruderholz hin. Die Inventarisierung hat ergeben, dass das Land hier typisch für eine Sundgauer Hügellandschaft ist. Durch die Wasserführung gibt es ein paar wertvolle Feuchtgebiete. Die Biodiversität hingegen ist in vielen Bereichen unterdurchschnittlich bis maximal durchschnittlich. Nur in wenigen Bereichen ragt die Biodiversität heraus, dies durch das Vorkommen von Amphibien und Fledermäusen. Bereits der letzte Quartierplan enthielt viele Massnahmen zum Natur- und Amphibienschutz. Mit der neuen Quartierplanung werden nun alle im Naturinventar aufgeführten zu schützenden bzw. zu erhaltenden Objekte verankert. Das sind u.a. einzelne Bäume oder die bestehende Hecke entlang des Buchlochwegs. Neu kommen insbesondere Vorgaben zum Schutz der Fledermäuse zum Tragen sowie zum Landlebensraum der Amphibien.
Nachdem der Gemeinderat das Bebauungskonzept «Buch-Hain 2» am 22. August freigegeben hat, werden nun die sog. Quartierplan-Vorschriften ausgearbeitet. Sobald sie Verwaltung und Gemeinderat geprüft haben, folgen die öffentliche Mitwirkung und die kantonale Vorprüfung.
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