13.08.2025
Radarkontrollen im Juli 2025
Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Juli 645 Fahrzeuge gemessen, wovon 142 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf www.reinach-bl.ch, Stichwort «Geschwindigkeitskontrollen», eingesehen werden.
Birsstadt-TV: Ein Geschenk für die Stiftung Ernst Feigenwinter
Im Fokus der Sendung vom 11. August steht das Kulturduo Preusler Born, das der Stiftung Ernst Feigenwinter die erste Staffel von «Blickpunt Reinach» überreicht.
Die Sendung wird online auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Baugesuche
028/25 – 0642/2025
Gesuchsteller -Bitterli Remigius, In der Schappe 15, 4144 Arlesheim
Projekt – Abbruch und Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Parz. 735, Amselweg 3b
Projektverfasser - Bitterli Architekten AG, Malsmattenweg 1, 4144 Arlesheim
056/25 – K 1215/2025
Gesuchsteller - Hasimi-Fardel Michelle, Baselstrasse 91, 4153 Reinach
Projekt - Einbau Cheminéeofen mit Aussenkamin
Parz. 2086, Baselstrasse 91
Projektverfasser - Hasimi-Fardel Michelle, Baselstrasse 91, 4153 Reinach
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 15. bis 25. August 2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.
Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
Fachabteilungen
Termine nach Vereinbarung