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Amtliche Mitteilungen der KW 33/2025

13.08.2025

Die Gemeinde informiert

Radarkontrollen im Juli 2025

Die Gemeindepolizei Reinach führt regelmässig Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen in den verschiedenen Quartieren der Gemeinde durch. Dabei wurden im Juli 645 Fahrzeuge gemessen, wovon 142 Übertretungen registriert wurden. Sämtliche Messauswertungen können auf , eingesehen werden.

Birsstadt-TV: Ein Geschenk für die Stiftung Ernst Feigenwinter

Im Fokus der Sendung vom 11. August steht das Kulturduo Preusler Born, das der Stiftung Ernst Feigenwinter die erste Staffel von «Blickpunt Reinach» überreicht.
Die Sendung wird , auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.

Abfuhrdaten

Details zu den Abfalltouren finden Sie im .

Anlässe in Reinach

Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.


Baugesuche
028/25 – 0642/2025
Gesuchsteller -Bitterli Remigius, In der Schappe 15, 4144 Arlesheim
Projekt – Abbruch und Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Parz. 735, Amselweg 3b
Projektverfasser - Bitterli Architekten AG, Malsmattenweg 1, 4144 Arlesheim

056/25 – K 1215/2025
Gesuchsteller - Hasimi-Fardel Michelle, Baselstrasse 91, 4153 Reinach
Projekt - Einbau Cheminéeofen mit Aussenkamin
Parz. 2086, Baselstrasse 91
Projektverfasser - Hasimi-Fardel Michelle, Baselstrasse 91, 4153 Reinach

Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren während der Auflagefrist von zehn Tagen vom 15. bis 25. August 2025 (Poststempel) an den Gemeinderat Reinach, Hauptstrasse 10, 4153 Reinach, einzureichen.

Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 RBG sind abschliessend und können nicht erstreckt werden. Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder begründet wurden.

Die Pläne sind im Windfang des Gemeindehauses oder online einsehbar.

 
 

Bei Fragen zu den amtlichen Publikationen oder den News können Sie sich gerne an die Abteilung Kommunikation wenden.

 
 
 
 
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061 511 60 00
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