26.08.2025
Hauptthemen dieser Woche: Erhöhung der Elternbeiträge der Musikschule, Kunst in Reinach 2026 ohne Young Art, Volksabstimmung vom 28. September 2025, Gasleck in der Kirchgasse, Kostenloses Webinar zu E-Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern sowie die Kompostberatung.
Erhöhung der Elternbeiträge der Musikschule
Im Rahmen der Sparmassnahmen hat der Gemeinderat am 12. August 2025 beschlossen, die Elternbeiträge der Musikschule ab Januar 2026 um 4% zu erhöhen. Die letzte Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte im August 2022. Im Vergleich zu anderen Musikschulen des Kantons Basel-Landschaft liegen die aktuellen Elternbeiträge unter dem Durchschnitt. Dennoch kann die Erhöhung des Musikschulunterrichts für einzelne Familien eine finanzielle Belastung darstellen und den Zugang zum freiwilligen Musikunterricht erschweren. Um dem entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit einer Schulgeldermässigung. Diese ist auch in § A1-2 der Verordnung zum Bildungsreglement geregelt und soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche Zugang zum Musikunterricht haben, unabhängig von der finanziellen Situation.
Kunst in Reinach 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 12. bzw. 19. August 2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Kunst in Reinach 2026 wird ohne Young Art durchgeführt.
Die Arbeitsgruppe Kunst in Reinach wird beauftragt, insgesamt 11'110 Franken einzusparen und die Erträge um 8'200 Franken zu steigern. Somit werden insgesamt 19'310 Franken eingespart.
Volksabstimmung vom 28. September 2025
Am 28. September 2025 werden folgende Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Vorlagen:
1. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
2. Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID)
Im Hinblick auf diesen Urnengang bitten wir die Stimmberechtigten, Folgendes zu berücksichtigen:
Briefliche Stimmabgabe
Wer brieflich abstimmen oder wählen möchte, verschliesst die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel im beigelegten Stimmzettelkuvert und legt dieses zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert.
WICHTIG: Der Stimmrechtsausweis muss zur Gültigkeit die Unterschrift der stimmberechtigten Person aufweisen.
Der Stimmrechtsausweis ist so in das Antwortkuvert einzulegen, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeinde Reinach sichtbar ist.
Das Antwortkuvert ist bei der Gemeinde Reinach abzugeben, in deren Briefkasten an der Hauptstrasse 10 einzuwerfen oder per Post zu senden.
Für die Stimmabgabe durch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gelten die besonderen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über Schweizer Personen im Ausland.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab dem Zeitpunkt, in dem Sie im Besitz der Stimm- bzw. Wahlunterlagen sind.
Das Antwortkuvert muss bis zur Öffnung des Wahllokals am Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Gemeinde Reinach eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel sind ungültig.
Für eine rechtzeitige und somit gültige Stimmabgabe per Post sollte das Antwortkuvert wie folgt versandt werden:
- per A-Post bis spätestens Donnerstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
- per B-Post bis spätestens Dienstag vor dem Wahl- und Abstimmungssonntag
Das Antwortkuvert darf nachträglich weder zurückgegeben noch verändert werden.
Persönliche Stimmabgabe
Wenn Sie persönlich Ihre Stimme an der Urne abgeben, müssen Sie den Stimmrechtsausweis im Wahllokal abgeben. Eine Unterschrift ist nicht nötig. Zur persönlichen Stimmabgabe ist das Wahllokal im Gemeindehaus an der Hauptstrasse 10 am Abstimmungssonntag von 9.30 bis 11 Uhr geöffnet.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 5. September 2025 durch die Post zugestellt. Verlorene Stimmrechtsausweise können bis am Freitag, 12.00 Uhr vor dem Abstimmungstermin im Stadtbüro an der Hauptstrasse 10 nachbezogen werden.
Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert oder wer derartige Wahl- oder Stimmzettel verteilt, wird mit Haft oder Busse bestraft (Art. 282bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches).
Gasleck in der Kirchgasse
In der Kirchgasse hat die IWB eine undichte Gasleitung geortet. Deshalb muss sie an der Ecke Kirchgasse / Ziegelgasse die Strasse aufgraben, um die Gasleitung zu erneuern. Die Arbeiten dauern vom 1. bis 12. September 2025. Auch wenn für die Gemeinde keine Kosten entstehen, ist es ärgerlich, dass der soeben erneuerte Bereich rund um den Ernst-Feigenwinter-Platz und die Kirchgasse schon wieder aufgerissen werden muss. Für die Umtriebe bitten wir die Anwohnerschaft erneut um Geduld.
Elektromobilität im Mehrparteienhaus? Kostenloses Webinar und Erstberatung
Die Nachfrage nach E-Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern nimmt stetig zu und eine vorausschauende Investition in eine flexibel ausbaubare Ladeinfrastruktur trägt zur Wertsteigerung der Immobilie bei. Technische Lösungen gibt es bereits viele, nun braucht es vor allem Informationen und Argumente. In kostenlosen Webinaren werden die relevanten Fragen geklärt. Einen von 6 möglichen Terminen auswählen und sich rund 10 Minuten vor Beginn über den QR-Code oder den untenstehenden Link einloggen. Das Webinar dauert ca. 1 Stunde. Detailliertere Infos finden Sie unter www.reinach-bl.ch, Stichwort: E-Ladestationen.
Kompostberatung
Die ökologisch sinnvollste Verwertung von Rüst- und Gartenabfällen ist die Kompostierung im eigenen Garten. Der so gewonnene Kompost ist ein wertvoller Dünger. Im Pilotprojekt 2025 bietet die Gemeinde Reinach eine Kompostberatung sowie die Betreuung und Unterstützung von Quartierkompostanlagen an. Das Angebot umfasst eine kostenlose Beratung (telefonisch und vor Ort), viele praktische Unterlagen sowie die Hilfe bei Planung und Einrichtung von Kompostanlagen.
Die Beratungen und Auskünfte sind gratis und werden im Auftrag der Gemeinde Reinach durch die Kompostberatung Arlesheim erbracht: Tel. 079 833 48 17 oder kompostberatung@arlesheim.bl.ch. Zusätzlich haben alle Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, ihren Strauch- und Baumschnitt häckseln zu lassen. Bitte melden Sie sich dafür jeweils am Vortag bis um 11.30 Uhr unter 061 511 60 00 oder mit dem Online-Formular unter www.reinach-bl.ch an.
Birsstadt-TV: 50 Jahre Wasserwerk Reinach und Umgebung
Im Fokus der Sendung vom 25.8.25 steht das Wasserwerk, das am vergangenen Samstag sein 50-jähriges Jubiläum mit einem Tag der offenen Tür feierte.
Die Sendung wird online auf der Webseite der Gemeinde Reinach, auf dem YouTube-Kanal des Vereins Birsstadt sowie auf der Webseite des Vereins Birsstadt (www.birsstadt.swiss) gezeigt. Zudem wird sie jeweils ab Montag um 19 Uhr auf regioTVplus ausgestrahlt und zu jeder ungeraden Stunde wiederholt.
Abfuhrdaten
Details zu den Abfalltouren finden Sie im Abfallkalender der Gemeinde.
Anlässe in Reinach
Alle Anlässe in Reinach finden Sie jeweils aktuell hier online.
Öffnungszeiten Stadtbüro
Mo-Do 8-11.30 Uhr
Fr 8-14 Uhr durchgehend
Vereinbaren Sie gerne ausserhalb der Öffnungszeiten einen Termin.
Öffnungszeiten Telefonzentrale
Mo-Do 8-12 Uhr / 13.30-17 Uhr
Freitag 8-12 Uhr / 13.30-16 Uhr
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